Die Tollwut wird über ein Virus verursacht, das über Verletzungen mit dem Speichel von Tier zu Tier bzw. Tier auf Mensch übertragen wird. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten von Krankheitserscheinungen beträgt im allgemeinen 14-30 Tage, kann aber auch länger sein. Die erkrankten Katzen zeigen Verhaltensstörungen, Magen-Darmstörungen, Scheu, Unruhe, Speichelfluß, Beißwut und Raserei. Nach zunehmenden Lähmungserscheinungen tritt der Tod unter Krämpfen ein.Die Tollwut ist von der Katze auf den Menschen übertragbar und verläuft bei diesem tödlich, falls nicht rechtzeitig die SChutzimpfung veranlaßt wird. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine Tollwutschutzverordnung erlassen, die besagt, daßa) an Tollwut erkrankte Tiere getötet werden müssen,
b) Katzen auch getötet werden müssen, wenn diese mit tollwutkranken oder seuchenver
dächtigen Tieren in Berührung kommen,
c) für Katzen keine Tötungspflicht besteht, wenn sie gegen Tollwut schutzgeimpft sind,
d) die Tollwutschutzimpfung gültig ist, wenn sie mindestens vier Wochen und höchstens 1 Jahr
vor der Berührung mit einem tollwutkranken bzw. seuchenverdächtigen Tier erfolgt ist.


